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Zwangsvollstreckungsrecht

Unter Zwangsvollstreckung versteht man das Verfahren zur Durchsetzung von titulierten Gläubigeransprüchen gegen einen Schuldner. Da der Staat auf diesem Gebiet das Gewaltmonopol besitzt, ist es dem Gläubiger grundsätzlich untersagt, eigenmächtig gegenüber dem Schuldner tätig zu werden. Er ist verpflichtet, seine titulierten Ansprüche mit Hilfe der hierfür zuständigen staatlichen Organe durchzusetzen.

Die unterschiedlichen Arten und das Verfahren der Zwangsvollstreckung sind gesetzlich geregelt, weshalb ein Gläubiger gut beraten ist, unsere Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Aufgrund unserer jahrzehntelangen Tätigkeit auf dem Gebiet der Zwangsvollstreckung verfügen wir über fundierte Kenntnisse und Erfahrungen in diesem Bereich. Wir entscheiden, welche Arten der Zwangsvollstreckung sinnvollerweise eingesetzt werden.

Klarzustellen ist aber, dass ein Erfolg dennoch nicht garantiert werden kann. Deshalb ist es auch unser Bestreben, im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten eine faire Kostenregelung mit Ihnen zu treffen.

Mit unserer langjährigen Erfahrung in allen Bereichen der Zwangsvollstreckung sind wir Ihnen daher gerne bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche behilflich.