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Vertragsrecht

In Deutschland gelten einige wesentliche Grundsätze, soweit im Gesetz nichts anderes geregelt ist:

  • Verträge können formlos geschlosssen werden.
  • Es herrscht Vertragsfreiheit, so dass grundsätzlich jeder selbst entscheiden kann, ob und mit wem er einen Vertrag abschließt
  • Der Inhalt von Verträgen kann zwischen den Parteien bis zur Grenze der Sittenwidrigkeit beliebig gestaltet werden.
  • Geschlossene Verträge sind einzuhalten
  • Der Gesetzgeber und ergänzend die Gerichte haben eine Vielzahl von Regeln aufgestellt, wodurch die oben erwähnten Grundsätze eingeschränkt werden.

Diese Regeln sind bei der Gestaltung von Verträgen zu beachten, um nicht Gefahr zu laufen, dass diese ganz oder in Teilen unwirksam sind.

Schließlich müssen Vertragsformulierungen im Interesse einer beidseitigen Klarheit mit Bedacht gewählt werden.

Fachlicher Rat ist daher bereits in diesem frühen Stadium sinnvoll, da so gewährleistet ist, dass hohe Kosten auslösende Fehler vermieden werden. Das gilt auch für den Fall, dass auf Musterverträge oder andere Vorlagen zurückgegriffen werden soll. Diese sollten wenigstens auf die Geeignetheit für Ihre individuellen Bedürfnisse hin überprüft und gegebenenfalls diesen angepasst werden. Hierbei sind wir gerne behilflich.

Aber auch bei der Vertragsabwicklung können zwischen den Vertragsparteien Probleme entstehen, bei deren Lösung wir gerne unsere Unterstützung anbieten.

Vertragserfüllung, Gewährleistung, Kündigung und Schadensersatz sind nur einige wenige Bereiche, in denen Auseinandersetzungen entstehen können.