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Rainer Tilmes

Studium: Johannes Gutenberg Universität, Mainz
Schwerpunkt Arbeitsrecht
Referendariat: Landgericht Wiesbaden
  Staatsanwaltschaft Wiesbaden
  Stadtverwaltung Hochheim, Assistent des 1. Stadtrats
  Hochschule für Verwaltungswissenschaften, Speyer
  Anwaltskanzlei Dr. Thiersch und Wegener, Hochheim
  Arbeitgeberverband der Hessischen Metallindustrie, Wiesbaden
Rechtsanwalt seit: 1987

Betriebswirtschaftliches Zusatzstudium mit Schwerpunkt Personalwesen sowie Ausbildereignungsprüfung am Institut für Datenverarbeitung und Betriebswirtschaft, Frankfurt.

Von 1988 bis 2001 war Herr Tilmes in verschiedenen nationalen und internationalen Industrieunternehmen der Branchen Logistik, Pharma, IT-Beratung, Hardwareproduktion und Prozessautomatisierung sowohl als Manager Human Resources als auch als Syndikus tätig.

Er war verantwortlich für unterschiedliche Mitarbeiterstrukturen von einfachen Arbeitern bis zu hochqualifizierten Spezialisten und Führungskräften. In dieser Funktion verstand er sich immer als Bindeglied und Vermittler zwischen den Interessen des Unternehmens und denen der Mitarbeiter sowie deren betrieblichen und außerbetrieblichen Interessenvertretern.

In seinen verschiedenen Aufgabenbereichen arbeitete er sowohl mit Geschäftsleitungen und Managern aus dem anglo/amerikanischen Raum zusammen, als auch mit Betriebsräten, Gewerkschaften, Organisationen, Verbänden und Behörden.

Seit 2001 ist Herr Tilmes ausschließlich als Rechtsanwalt tätig. Seit 2007 übt er die Tätigkeit als Rechtsanwalt gemeinsam mit Herrn Rechtsanwalt Jung aus und bringt seine umfangreiche Berufserfahrung aus den Bereichen Personalwesen, Arbeitsrecht in allen Facetten und den Funktionsabläufen einer Rechtsabteilung zum Vorteil seiner Mandanten mit ein.

Seine Schwerpunkte:

  • Arbeitsrecht
  • Externe Rechtsabteilung
  • Externes Personalmanagement (Human Resources Management)
  • Forderungsmanagement
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertragsrecht

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