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Straßenverkehrsrecht

Wir bieten Ihnen eine jahrzehntelange Erfahrung aus der Bearbeitung und Lösung einer Vielzahl unterschiedlicher Probleme rund um das Straßenverkehrsrecht.

Verkehrsunfall:

Die Abwicklung zahlreicher Verkehrsunfälle hat hierbei einen herausragenden Stellenwert. Nicht nur Sachschaden, sondern auch die Ansprüche aufgrund erlittener, oftmals leider gravierender, Körperverletzungen waren Gegenstand unserer langjährigen Tätigkeit.

Sollten Sie einmal in einen Verkehrsunfall verwickelt sein, empfehlen wir Ihnen die unverzügliche Kontaktaufnahme mit uns - auch wenn der Sachverhalt „eindeutig“ ist oder zu sein scheint. Eventuell wird Ihnen die gegnerische Versicherungsgesellschaft schnellstmögliche Hilfe anbieten – „Schadensmanagement“ heißt das Zauberwort. Scheuen Sie sich trotz dieses Angebotes nicht, auch dann unverzüglich mit uns Kontakt aufzunehmen. Nur die unabhängige Überprüfung des Sachverhaltes gewährleistet, dass auch wirklich alle Ihnen zustehenden Ansprüche geltend gemacht werden.

Übrigens: Auch wenn der Sachverhalt eindeutig sein sollte, haben Sie ein Recht darauf, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Die gegnerische Versicherungsgesellschaft ist auch dann zur Übernahme unserer RA-Kosten verpflichtet.

Verkehrsordnungswidrigkeiten, Verkehrsstrafsachen:

Selbstverständlich sind wir Ihnen auch dann behilflich, wenn Ihnen vorgeworfen wird, sich ordnungswidrig verhalten oder strafbar gemacht zu haben.

Empfehlung: Keine Angaben zum Sachverhalt gegenüber Dritten, wie z. B. der Polizei, auch wenn Sie noch so sehr unter Druck (wodurch und warum auch immer) stehen, ohne vorherige Rücksprache mit uns. Zu solchen Angaben sind Sie nicht verpflichtet.

Rechtsschutzversicherung:

In Ihrem eigenen Interesse empfehlen wir Ihnen dringend wenigstens den Abschluss einer Verkehrsrechtsschutzversicherung. Diese Investition bietet Ihnen die notwendige finanzielle Sicherheit. Z. B. lassen sich nicht alle Verkehrsunfälle außergerichtlich abwickeln, sodass Sie mit Gerichts- und Anwaltskosten in Vorlage treten müssten. Auseinandersetzungen wegen eines ordnungswidrigen oder strafbaren Verhaltens müssen ansonsten ebenfalls von Ihnen selbst finanziert werden.