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ForderungsmanagementBereits seit Beginn unserer anwaltlichen Tätigkeit im Jahre 1987 beschäftigen wir uns mit Forderungsmanagement, insbesondere mit dem bundesweiten Forderungseinzug. Die in vielen Verhandlungen mit Schuldnern gemachten Erfahrungen zeichnen uns besonders aus. Aus diesen langjährigen Erfahrungen haben wir die Erkenntnis gewonnen, dass außergerichtliche Einigungsversuche zwar langwierig sein können, dafür aber oft eine höhere Erfolgsquote zu verzeichnen haben als schnelle gerichtliche Auseinandersetzungen. Darüber hinaus entsprechen außergerichtliche Problemlösungen aus verschiedenen Gründen in aller Regel dem Wunsch der Mandanten. An erster Stelle dieser Gründe sind die Kosten zu nennen, die durch gerichtliche Auseinandersetzungen zwangsläufig entstehen. Aber auch das grundsätzliche Interesse, den Kunden nicht zu verlieren, spricht gegen eine gerichtliche Auseinandersetzung. Dennoch darf natürlich diese Möglichkeit des Forderungseinzuges nicht außer Acht gelassen werden. Andernfalls würde ein durchaus wirkungsvolles Druckmittel leichtfertig aus der Hand gegeben werden. Ein solch druckloser Umgang mit Schuldnern würde sich schnell herumsprechen. Neben dem Forderungseinzug bieten wir im Rahmen des Forderungsmanagement auch unsere vorbeugende Mithilfe an. Diese bezieht sich insbesondere auf die Vertragsgestaltung, die Überprüfung der ordnungsgemäßen Rechnungsstellung und die Beratung über ein effektives Mahnwesen. Mit der Anwaltskanzlei Hopperdietzel verbindet uns im Bereich des Forderungsmanagement eine enge Kooperation. Aus Gründen der Effektivität haben wir uns darüber hinaus zu einer Bürogemeinschaft zusammen geschlossen. Eine Steigerung unserer Kapazität und sinnvolle Ergänzung unserer Kompetenz garantiert unser weiterer Kooperationspartner, die Firma FiM-Gramsch. Von dieser durch die Kooperationen nunmehr gebündelten, langjährigen Erfahrung und dem hoch qualifizierten Team, bestehend aus Rechtsanwälten, Dipl. Wirtschaftsjurist und RA-Fachangestellten profitieren unsere Mandanten sowohl bei Massen- als auch Individualinkassoaufträgen. Ein besonderer Vorteil aber besteht darin, dass wir in der Lage sind, sogenannte Komplettlösungen in unserem Hause anzubieten. Wir bleiben Ihr Ansprechpartner für alle außergerichtlichen und gerichtlichen Tätigkeiten sowie sämtliche Vollstreckungsmaßnahmen. Nur wer über fundierte rechtliche Kenntnisse verfügt, ist in der Lage, die Einwände des Schuldners auf rechtliche Stichhaltigkeit hin zu überprüfen und angemessen zu reagieren. Individuelle Vereinbarungen mit dem Schuldner oder auch die Beratung des Mandanten sind ohne ausgeprägte rechtliche Fachkenntnisse ebenfalls nicht möglich. Auch die gegebenenfalls einmal notwendig werdende gerichtliche Geltendmachung der Forderung bedarf der rechtlichen Sachkenntnis, über die wir verfügen. Schließlich profitieren unsere Mandanten auch unter dem Aspekt der eigenen Kostensenkung von einer Zusammenarbeit mit unserer Kanzlei, da sie sich z. B. ausschließlich um ihre eigenen Kernkompetenzen kümmern können. Diese Kostensenkung wird in aller Regel auch nicht durch die für unsere Tätigkeit möglicherweise anfallenden Honorare wieder aufgehoben. Hierzu bedarf es allerdings einer individuellen Honorarabsprache und der konsequenten Beauftragung unserer Kanzlei. |