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Arbeitsrecht

Arbeitsrecht ist ein komplexes Rechtsgebiet. Dies liegt einerseits daran, dass es kein einheitliches Arbeitsgesetzbuch gibt. Es gibt also eine Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen. Andererseits existieren Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen sowie individuelle Vertragsvereinbarungen. Sozialrechtliche Regelungen sind oftmals ebenfalls zu berücksichtigen.

Darüber hinaus ist das Arbeitsrecht wie kein anderes Rechtsgebiet geprägt von einer umfangreichen Rechtsprechung.

Wir verfügen über eine jahrzehntelange Erfahrung auf diesem Gebiet.

Sowohl die Sicht der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer ist uns aus der Tätigkeit in diversen Industriebereichen als Personalmanager und Syndikus bekannt.

Auch im Bereich des besonderen Rechts für Tendenzbetriebe, insbesondere bei kirchlichen Einrichtungen, sind wir zu Hause.

Da wir großen Wert auf die Vermeidung von Prozessen legen, liegt einer unserer Schwerpunkte in der außergerichtlichen Beratung.

Diese beginnt bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen und ggf. Betriebsvereinbarungen sowie Regelungen, bei denen Gestaltungsfreiheit besteht, wie z. B. Reise-/Reisekostenrichtlinien.

Bei der Beschäftigung als so genannte/r externe/r (freie/r) Mitarbeiter/in sind die Bedingungen genau zu prüfen, um Nachteile zu vermeiden.

Bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen ist oft ein Aufhebungsvertrag die bessere Lösung. Da hier auch sozialrechtlichen Fragen zu beachten sind, bieten wir Ihnen auch in diesen Fällen unsere professionelle Unterstützung an.

Sollte es allerdings nicht vermeidbar sein, stehen wir selbstverständlich mit unserem reichlichen Erfahrungsschatz auch für die interessengerechte Durchführung von Arbeitsgerichtsprozessen zur Verfügung.